# Betrieb – Spree Solutions

> Kasse, Buchhaltung, Cloud und Sicherheit im Betriebsalltag.

- [Kassensystem mit TSE: Pflichten für Berliner Betriebe](https://spreesolutions.de/betrieb-digitalisieren/kassensystem-tse-pflicht/): Eine allgemeine Kassenpflicht gibt es in Deutschland bisher nicht, eine offene Ladenkasse ist erlaubt. Wer aber ein elektronisches Kassensystem nutzt, braucht eine vom BSI zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), muss Belege ausgeben und die Kasse innerhalb eines Monats nach Anschaffung über ELSTER beim Finanzamt melden. Verstöße können bis 25.000 Euro kosten.
- [E-Rechnung Pflicht für Kleinunternehmen: Fristen 2027/28](https://spreesolutions.de/betrieb-digitalisieren/e-rechnung-pflicht-kleine-firmen/): Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Ausstellen müssen sie ab 2027 Firmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 alle anderen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Rechnungen bis 250 Euro und Rechnungen an Privatkunden sind vom Versand ausgenommen.
- [IT-Sicherheit für kleine Unternehmen: Was zuerst zählt](https://spreesolutions.de/betrieb-digitalisieren/it-sicherheit-kleine-unternehmen/): Für kleine Unternehmen bringen wenige Maßnahmen den größten Schutz: Zwei-Faktor-Anmeldung für Mail und Banking, automatische Updates, ein Backup, das offline liegt und getestet ist, getrennte Admin-Konten und ein Notfallzettel. Von NIS2 sind die meisten Kleinbetriebe nicht direkt betroffen. Einen strukturierten Einstieg bietet der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076.
- [Digitale Buchhaltung für Kleinunternehmen: so geht's](https://spreesolutions.de/betrieb-digitalisieren/digitale-buchhaltung-kleinunternehmen/): Digitale Buchhaltung heißt für Kleinunternehmen: Konto mit der Software verbinden, Belege per App fotografieren, Zahlungen zuordnen und Daten an Steuerbüro oder ELSTER übergeben. Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme kosten laut Anbieterseiten regulär etwa 8 bis 35 Euro netto im Monat. Belege müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden, Bücher zehn.

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