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Digitalisierung für kleine Firmen in Berlin, mit Förderung.

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Digitalprämie Berlin: beendet, und was es stattdessen gibt

Redaktion Spree Solutions Aktualisiert 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Die Digitalprämie Berlin ist beendet. Anträge waren laut IBB bis spätestens 31. Dezember 2023 möglich, seitdem gibt es keine Zuschüsse mehr. Der von der IBB genannte Ersatz, der Berliner InvestitionsBONUS, ist inzwischen ebenfalls eingestellt. Für Digitalprojekte bleiben 2026 vor allem BAFA-Beratungsförderung, Transfer BONUS und KfW-Kredite.

Ziegelfassade des Roten Rathauses in Berlin mit Rundbogenfenstern vor blauem Himmel
Foto: Ansgar Koreng, CC BY 3.0 de, via Wikimedia Commons

Bei Google steht die Digitalprämie Berlin immer noch weit oben. Agenturen werben mit „Bis zu 17.000 € sichern“, Förderportale nennen Fristen, die längst vorbei sind. Wer am Ende auf der Seite der Investitionsbank Berlin landet, liest einen einzigen Satz in Rot: Für das Programm können keine Zuschüsse mehr beantragt werden.

Das Programm ist tot. Trotzdem lohnt ein genauer Blick, aus zwei Gründen. Wer gefördert wurde, hat womöglich noch Pflichten. Und wer heute plant, sollte wissen, wie die Digitalprämie funktionierte, um die Alternativen richtig einzuordnen.

Wie die Digitalprämie Berlin funktionierte

Die Eckdaten stehen bis heute auf der Programmseite der IBB:

  • Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben, höchstens 17.000 Euro.
  • Antragsberechtigt waren Berliner KMU mit bis zu 249 Beschäftigten und Soloselbstständige im Hauptberuf mit mindestens 26.000 Euro Jahreseinkommen.
  • Die Gründung musste vor dem 31.12.2021 erfolgt sein.
  • Vergabe im Windhundverfahren, Anträge bis spätestens 31.12.2023.
  • Jede Firma konnte die Prämie nur einmal bekommen.

Gefördert wurden externe Sachausgaben in drei Bereichen: digitale Prozesse wie Warenwirtschaft oder IoT-Plattformen, IT-Sicherheit inklusive Datensicherung und Penetrationstests, sowie Beratung und Qualifizierung. Für Beratungsunternehmen galt ein maximaler Tagessatz von 1.000 Euro, und sie mussten die Standards des BSI-IT-Grundschutzes anerkennen.

Auch Schulungen waren förderfähig, etwa zur betrieblichen IT-Sicherheit. Die Anbieter mussten dafür eine Zertifizierung nach ISO 27001, eine Akkreditierung nach AZAV oder eine Autorisierung im Bundesprogramm go-digital nachweisen. Wer heute eine Weiterbildung bezahlt haben will, landet eher bei der Bundesagentur für Arbeit und dem Qualifizierungschancengesetz als bei der IBB.

Genau diese Breite macht die Lücke heute so spürbar. Ein Blumenladen konnte eine Warenwirtschaft, eine Backup-Lösung und einen Workshop in einem Antrag abrechnen. So etwas gibt es in Berlin derzeit nicht.

Gefördert worden? Diese Pflichten laufen womöglich noch

Laut IBB mussten alle mitfinanzierten Anschaffungen mindestens zwei Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Betriebsstätte bleiben. Sie mussten außerdem im Berliner Geschäftsbetrieb eingesetzt werden.

Rechne nach: Wer Ende 2023 beantragt und das Vorhaben im Laufe von 2024 abgeschlossen hat, ist je nach Abschlussdatum bis in den Herbst 2026 gebunden. Ein Umzug nach Brandenburg, der Verkauf der geförderten Kasse oder die Mitnahme des Laptops ins Homeoffice nach Potsdam können in dieser Zeit zu Rückforderungen führen. Maßgeblich ist das Datum in deinem Zuwendungsbescheid, nicht unsere Faustregel.

Für Empfänger der Digitalprämie: kurz prüfen
  • Abschlussdatum des Vorhabens im Verwendungsnachweis nachsehen
  • Bindungsfrist von zwei Jahren ab diesem Datum ausrechnen
  • Geförderte Geräte und Lizenzen in einer Liste mit Seriennummern führen
  • Vor Verkauf, Umzug oder Betriebsaufgabe die IBB Business Team fragen
  • Rechnungen und Zahlungsbelege mit den übrigen Buchungsbelegen aufbewahren

Für die Aufbewahrung der Belege gelten zusätzlich die steuerlichen Fristen. Buchungsbelege müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, so steht es in § 147 Abs. 3 AO.

Was nach der Digitalprämie kam und wieder ging

Die IBB verweist auf ihrer alten Programmseite bis heute auf den Berliner InvestitionsBONUS. Dort sollten aktivierungsfähige Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter neuer Digitalisierungsvorhaben gefördert werden. Der InvestitionsBONUS zahlte im De-minimis-Rahmen bis zu 30 Prozent, förderte ausdrücklich auch Softwarelizenzen und gemietete Software-as-a-Service und richtete sich an Einzelhandel, Gastronomie, Tourismus, Dienstleistung und Handwerk.

Heute steht auf der Seite der IBB Business Team: Das Antragssystem ist geschlossen, das Programm „wurde beendet und wird nicht wieder neu aufgelegt“. Bereits gestellte Anträge werden noch bearbeitet.

Digitalisierungsförderung in Berlin: die Abbrüche
  1. 31.12.2023Letzter Antragstag für die Digitalprämie Berlin.
  2. Ende 2024Die letzte Verlängerung des Bundesprogramms go-digital endet.
  3. Stand Okt. 2026Berliner InvestitionsBONUS beendet, Coaching BONUS nicht mehr im Programmangebot.
  4. 30.09.2026Bundesförderung für das Mittelstand-Digital Zentrum Berlin endet.
  5. 31.12.2026Ende der Richtlinie zur BAFA-Beratungsförderung. Ein Nachfolger war im Oktober 2026 nicht veröffentlicht.

Quelle: IBB, IBB Business Team, Mittelstand-Digital Zentrum Berlin, BAFA

Welche Alternativen 2026 bleiben

Kurz gefasst gibt es drei Wege, und keiner davon ist ein Eins-zu-eins-Ersatz.

Erstens die Beratung. Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen erstattet in Berlin 50 Prozent von höchstens 3.500 Euro, also bis 1.750 Euro. Damit lässt sich zumindest der Teil der Digitalprämie nachbauen, der Workshops und Konzepte bezahlte. Wie der Antrag abläuft, erklärt der Beitrag zur BAFA-Beratungsförderung.

Zweitens Zuschüsse für Technologieprojekte. Der Transfer BONUS zahlt in seiner Digitalisierungsvariante bis 70 Prozent, maximal 45.000 Euro, aber nur für technologieorientierte Firmen und mit Hochschulen oder Entwicklungsdienstleistern als Auftragnehmern.

Drittens Kredite. Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW finanziert in Stufe 1 Hardware, Standardsoftware, Virenschutz und Cloud-Umzug. Einen Zuschuss gibt es erst ab Stufe 2. Die Gesamtübersicht mit allen Konditionen steht im Ratgeber Förderung Digitalisierung Berlin.

Digitalprämie damals, Alternativen heute
KriteriumDigitalprämie (bis 2023)Heute
Warenwirtschaft, Kasse, Software50 % Zuschussnur Kredit oder Abschreibung über ein Jahr
IT-Sicherheit, Backup50 % ZuschussKredit (KfW Stufe 1 oder 2)
Beratung, Workshop50 % ZuschussBAFA: 50 % bis 1.750 €
Technologieprojekt mit HochschuleteilweiseTransfer BONUS bis 70 %
VergabeWindhundAntrag vor Projektbeginn, je nach Programm

Projekt schon angefangen? Dann wird es eng

Naheliegende Frage: „Ich habe die Kasse letzten Monat gekauft, kann ich mir das noch fördern lassen?“ Die Antwort ist fast immer nein.

Die KfW schließt beim ERP-Förderkredit Digitalisierung ausdrücklich „Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben“ aus. Der Mikrokredit der IBB nennt dieselbe Grenze. Beim BAFA zählt schon der unterschriebene Beratungsvertrag als Beginn. Und beim Transfer BONUS darf das Projekt erst nach der Bewilligung beginnen, wobei schon die Annahme des Angebots der Forschungseinrichtung als Beginn gilt.

Was bleibt für Ausgaben, die schon getätigt sind, ist die Steuer. Computerhardware und Software dürfen seit dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 über ein Jahr abgeschrieben werden, eine fest verbaute Registrierkasse nicht unbedingt. Die volle Summe mindert den Gewinn im Jahr der Anschaffung, ganz ohne Antrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sind das bei 3.000 Euro Hardware rund 900 Euro weniger Einkommensteuer. Kein Zuschuss, aber verlässlich.

Für das nächste Vorhaben lautet die Lehre: Erst den Förderweg klären, dann bestellen. Angebote einholen ist erlaubt, unterschreiben nicht.

Wie du erkennst, ob ein Programm wirklich offen ist

Viele Seiten, die heute noch für die Digitalprämie werben, sind schlicht nicht gepflegt. Manche nutzen den bekannten Namen, um Kontaktdaten einzusammeln. Drei Prüfungen reichen:

  1. Programmseite direkt bei der IBB oder der IBB Business Team aufrufen, nicht über einen Ratgeber.
  2. Nach dem Kasten „Aktuelle Information zum Programm“ schauen. Dort steht ein Stopp zuerst.
  3. Das Datum der Richtlinie prüfen. Eine Richtlinie mit Antragsfrist in der Vergangenheit hilft dir nicht.

Wer unsicher ist, ruft die Kundenberatung der IBB an. Sie ist kostenlos und kennt auch Programme, die gerade erst angekündigt sind. Eine Agentur, die dir 2026 die Digitalprämie verspricht, solltest du dagegen nicht beauftragen. Wenn ein Projekt ohnehin über eine Website hinausgeht und eigene Software braucht, kann ein Gespräch mit einem Studio wie OnlineBuilders helfen, den Umfang realistisch zu schätzen, bevor du Kredit oder Beratung beantragst.

Was das für dein nächstes Digitalprojekt heißt

Plane ohne Zuschuss und nimm Förderung als Bonus mit, wenn sie passt. Das klingt ernüchternd, schützt aber vor Projekten, die monatelang auf eine Bewilligung warten, die nie kommt.

Fang mit einer kostenlosen Orientierung an. Die Digitalagentur Berlin, die IHK und die Handwerkskammer bieten das an, eine Übersicht steht unter kostenlose Digitalisierungsberatung. Danach weißt du, ob sich ein BAFA-Antrag lohnt oder ob die Abschreibung über ein Jahr den Job schon erledigt.

Häufige Fragen

Kann ich die Digitalprämie Berlin 2026 noch beantragen?

Nein. Die IBB schreibt auf der Programmseite, dass keine Zuschüsse mehr beantragt werden können. Wer im Netz Angebote sieht, die „Digitalprämie sichern“ versprechen, hat es mit veralteten Seiten oder Lockangeboten zu tun.

Ich habe die Digitalprämie bekommen. Darf ich die Geräte verkaufen?

Nicht vor Ablauf der Bindungsfrist. Alle geförderten Anschaffungen mussten laut IBB mindestens zwei Jahre nach Abschluss des Vorhabens in der Berliner Betriebsstätte bleiben. Das genaue Datum steht in deinem Zuwendungsbescheid.

Gibt es ein neues Programm vom Land Berlin?

Bis Oktober 2026 nicht. Die Handwerkskammer Berlin begründet die Einstellung der Digitalisierungsprogramme mit der angespannten Haushaltslage bei Bund und Land.

Wie hoch war die Digitalprämie?

50 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben, höchstens 17.000 Euro je Unternehmen. Jede Firma konnte sie nur einmal bekommen.