Onlineshop erstellen als Kleinunternehmen: Pflichten 2026
Kurz gesagt: Ein kleiner Onlineshop lässt sich mit Shopify, WooCommerce oder über einen Marktplatz in wenigen Tagen starten. Rechtlich brauchst du Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, einen Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“, seit Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion und vor dem ersten Versand eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID.
Ein Marktstand in der Markthalle Neun, eine Kreidetafel mit Preisen, darunter ein kleines Schild: Man versende deutschlandweit, Bestellungen nehme man gern entgegen. So fangen viele Onlineshops an. Erst per Mail und Überweisung, dann kommt die Frage, ob nicht ein richtiger Shop her muss.
Technisch ist das schnell erledigt. Die eigentliche Arbeit steckt in den Pflichten, die mit dem ersten Verkauf an Verbraucher beginnen. Und 2025 und 2026 hat sich dabei einiges geändert, was in älteren Anleitungen fehlt.
Shopify, WooCommerce oder Marktplatz?
Die drei Wege unterscheiden sich weniger im Preis als in der Frage, wie viel Technik du selbst verantworten willst.
| Kriterium | Shopify | WooCommerce | Marktplatz (Etsy, Amazon, eBay) |
|---|---|---|---|
| Technik und Updates | Anbieter | du oder Dienstleister | Anbieter |
| Laufende Kosten | Monatsabo + Gebühren | Hosting + Plugins | Verkaufsprovision |
| Eigene Kundendaten | teilweise | ||
| Rechtstexte selbst pflegen | teilweise | ||
| Start ohne Vorkenntnisse | teilweise | ||
| Kunden finden dich ohne Werbung | teilweise |
Shopify zeigt auf seiner Preisseite im Oktober 2026 für den Basic-Tarif 19 US-Dollar im Monat bei jährlicher Zahlung und 27 US-Dollar bei monatlicher. Wer nicht Shopify Payments, sondern einen anderen Zahlungsanbieter nutzt, zahlt im Basic-Tarif zusätzlich 2 Prozent pro Verkauf an Shopify.
WooCommerce ist als WordPress-Plugin kostenlos, braucht aber Hosting, ein Theme und oft kostenpflichtige Erweiterungen für Versand oder Rechnungen. Und jemanden, der Updates einspielt. Marktplätze nehmen dir Technik und einen Teil der Kundensuche ab, verlangen dafür Provision und behalten die Kundenbeziehung weitgehend für sich.
Unsere Einschätzung: Für den Test mit wenigen Produkten ist ein Marktplatz oder Shopify der schnellere Weg. WooCommerce lohnt sich, wenn schon eine WordPress-Website existiert und jemand sie zuverlässig pflegt.
Die Pflichten, die mit dem ersten Verkauf beginnen
Hier liegt der Aufwand. Diese Punkte gelten für jeden Shop, der an Verbraucher in Deutschland verkauft.
- Impressum nach § 5 DDG, von jeder Seite mit einem Klick erreichbar
- Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO, passend zu Zahlungs- und Versanddiensten
- Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, 14 Tage Frist
- Elektronische Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ nach § 356a BGB
- Bestellbutton mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder gleich eindeutig (§ 312j BGB)
- Preise als Gesamtpreise inkl. Umsatzsteuer, Grundpreis bei Ware nach Gewicht oder Volumen
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID und Beteiligung an einem dualen System
- Versandkosten und Lieferzeit vor Beginn des Bestellvorgangs angegeben
Zwei Punkte sind neu oder haben sich geändert.
Die elektronische Widerrufsfunktion in § 356a BGB verlangt, dass Verbraucher den Widerruf direkt über den Shop erklären können. Die Funktion muss mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleich eindeutigen Formulierung beschriftet, gut sichtbar und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein. Nach Eingabe von Name und Vertrag folgt ein Button „Widerruf bestätigen“, und du musst den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, etwa per Mail. Die Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die seit dem 19. Juni 2026 anzuwenden ist. Prüfe, ob dein Shopsystem das schon kann, viele brauchen dafür ein Update oder Plugin.
Der Link zur OS-Plattform der EU ist dagegen Geschichte. Die Plattform wurde im Juli 2025 abgeschaltet, der Hinweis im Impressum kann weg.
Verpackungen: Registrierung vor dem ersten Paket
Wer verpackte Ware an private Endverbraucher verschickt, muss sich vor dem ersten Versand bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in LUCID registrieren und die Verpackungen an einem dualen System beteiligen. Das gilt auch für den Versandkarton und das Füllmaterial, nicht nur für die Produktverpackung. Die Registrierung selbst kostet nichts, die Systembeteiligung richtet sich nach Menge und Material.
Die Handwerkskammer Berlin weist zusätzlich auf die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) hin, deren Anforderungen ab dem 12. August 2026 schrittweise gelten. Für kleine Händler ändert sich vorerst vor allem die Dokumentation. Hier lohnt die Nachfrage bei Kammer oder dualem System.
Barrierefreiheit: wer betroffen ist
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Onlineshops, über die Verbraucher Verträge schließen, sind „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ und müssen grundsätzlich barrierefrei sein.
Ausgenommen sind nach § 3 Abs. 3 BFSG Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen heißt laut § 2 BFSG: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ein Berliner Shop mit drei Leuten fällt also meist heraus. Wer wächst, sollte das im Blick behalten, denn Verstöße können nach § 37 BFSG mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Abholung im Laden und Lebensmittel: zwei Sonderfälle
Manche Berliner Läden starten nicht mit Versand, sondern mit Bestellung online und Abholung vor Ort. Das ist bequem, ändert aber rechtlich weniger, als man denkt. Wird der Vertrag ausschließlich über den Shop geschlossen, ist es ein Fernabsatzvertrag, und das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Kundin die Ware im Laden abholt. Die Pflichtangaben aus der Checkliste brauchst du also trotzdem.
Bei Lebensmitteln gibt es eine wichtige Ausnahme: Für Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, besteht nach § 312g Abs. 2 BGB kein Widerrufsrecht. Brot, frische Wurst oder Blumen fallen darunter, Honig oder Kaffee in der Regel nicht.
Wer Lebensmittel verkauft, auch online, braucht außerdem die Registrierung als Lebensmittelunternehmen bei der zuständigen Lebensmittelaufsicht, in Berlin beim Bezirksamt. Der Marktstand aus der Einleitung hat das in der Regel schon. Ein neuer Onlineshop für selbstgemachte Marmelade aus der Wohnküche dagegen oft noch nicht, und die Wohnküche wirft dann ganz eigene Fragen auf.
Auch Preisangaben folgen eigenen Regeln. Verkaufst du Ware nach Gewicht oder Volumen, also Kaffee in 250-Gramm-Tüten oder Öl in Flaschen, muss neben dem Gesamtpreis der Grundpreis pro Kilogramm oder Liter stehen. Shopsysteme haben dafür meist ein eigenes Feld, das man nur ausfüllen muss.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder nicht?
Seit 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Für einen Shop im Aufbau ist das oft attraktiv, weil Endkunden keine Umsatzsteuer ausweisen sehen wollen, sondern einen Preis.
- Verkaufspreis an Verbraucher
- 39,90 €
- Mit Regelbesteuerung: darin enthaltene USt 19 %
- 6,37 €
- Mit Regelbesteuerung: Nettoerlös
- 33,53 €
- Als Kleinunternehmer: Erlös ohne USt-Abzug
- 39,90 €
- Unterschied pro Verkauf
- 6,37 €
Vereinfachte Rechnung ohne Versand und Gebühren. Kleinunternehmer können umgekehrt keine Vorsteuer aus Einkäufen ziehen.
Der Haken: Wer viel einkauft, etwa Ware oder teure Geräte, verliert als Kleinunternehmer den Vorsteuerabzug. Und sobald du an Verbraucher in andere EU-Länder verkaufst und dort zusammen mehr als 10.000 Euro im Jahr erreichst, gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes, abgewickelt über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern. Für die Entscheidung im Einzelfall ist die Steuerberatung zuständig.
Vom Marktstand zum Shop in sechs Schritten
- Gewerbe anmeldenBeim Bezirksamt, in Berlin online über das Serviceportal.
- System wählenMarktplatz für den Test, Shopify oder WooCommerce für den eigenen Shop.
- Rechtstexte einbindenVon Anwalt oder Rechtstexte-Dienst, mit Update-Service.
- LUCID und duales SystemVor dem ersten Paket an Privatkunden.
- TestbestellungKompletter Durchlauf inklusive Widerruf über die neue Funktion.
- Live gehenUnd die ersten Bestellungen genau beobachten.
Für lokale Kundschaft lohnt die Verknüpfung mit dem Google-Unternehmensprofil, dort lässt sich ein Link zum Shop hinterlegen. Wenn du statt Shop zunächst nur eine Firmenwebsite brauchst, findest du die Kostenrechnung im Ratgeber Website erstellen lassen.
Spätestens ab einigen hundert Bestellungen im Monat wird die Verbindung zwischen Shop, Kasse im Laden und Buchhaltung zum Thema. Was digitale Buchhaltung für kleine Firmen leistet, steht im Beitrag zur digitalen Buchhaltung. Und wenn Standard-Plugins an Grenzen stoßen, etwa bei einer Schnittstelle zur eigenen Warenwirtschaft, hilft ein Team für SaaS- und Plattformentwicklung bei der Frage, ob sich eine eigene Lösung rechnet.
Dein nächster Schritt: Mach die Testbestellung aus Schritt 5, bevor du Werbung schaltest. Bestell, widerrufe über die neue Funktion und prüfe, ob die Bestätigungsmail ankommt. Was dabei hakt, hakt sonst bei echten Kunden.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Onlineshop ein Gewerbe?
In der Regel ja, wer Waren verkauft, betreibt ein Gewerbe und meldet es beim Bezirksamt an. In Berlin geht das online über das Serviceportal. Ausnahmen gibt es etwa für künstlerische Tätigkeiten, die freiberuflich sein können.
Muss mein kleiner Shop barrierefrei sein?
Wenn du an Verbraucher verkaufst, gilt grundsätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Muss ich noch auf die OS-Plattform der EU verlinken?
Nein. Die EU hat die Plattform zur Online-Streitbeilegung im Juli 2025 abgeschaltet und die Linkpflicht aufgehoben. Alte Hinweise solltest du aus Impressum und AGB entfernen.
Was ist der Widerrufsbutton?
Seit 19. Juni 2026 müssen Online-Händler nach § 356a BGB eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten, beschriftet etwa mit „Vertrag widerrufen“. Sie muss während der gesamten Widerrufsfrist leicht auffindbar sein und eine Eingangsbestätigung auslösen.